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EU-Lieferkettengesetz

Europäisches Lieferkettengesetz: HDE warnt vor unrealistischen Anforderungen an Handelsunternehmen

Den heute von der Europäischen Kommission vorgestellten Richtlinienentwurf zur nachhaltigen Unternehmensführung bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisch. Nach Einschätzung des Verbandes sind die weitreichenden Anforderungen zur Sorgfaltsprüfpflicht in der gesamten Wertschöpfungskette in der Praxis insbesondere für mittelständische Handelsunternehmen nicht umsetzbar. Auch mit Blick auf die vorgesehene zivilrechtliche Haftung warnt der HDE vor unrealistischen Forderungen an Händlerinnen und Händler.

„Europa muss seiner Verantwortung und seinem globalen Einfluss gerecht werden. Allerdings müssen unternehmerische Sorgfaltspflichten umsetzbar sein und den Unternehmen Rechtssicherheit geben.“

Antje Gerstein

„Europa muss seiner Verantwortung und seinem globalen Einfluss gerecht werden. Allerdings müssen unternehmerische Sorgfaltspflichten umsetzbar sein und den Unternehmen Rechtssicherheit geben“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin Europa und Nachhaltigkeit. Unrealistische Anforderungen an Sorgfaltspflichten in der Lieferkette würden vor allem international vernetzte Handelsunternehmen aus dem Mittelstand zum Rückzug aus bestimmten Märkten bewegen, um Risiken zu vermeiden. Damit erweise man der globalen Durchsetzung von Menschenrechten keinen Dienst. „Das Ziel des europäischen Lieferkettengesetzes sollte eine positive Wirkung auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Arbeitskräften entlang der gesamten Lieferkette sein. Hiervon ist der aktuelle Kommissionsentwurf weit entfernt“, so Gerstein weiter.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist aus Sicht des HDE eine stärkere Berücksichtigung der Komplexität von Lieferketten in den Anforderungskriterien notwendig. Zudem dürften keine unrealistischen Forderungen an die Nachverfolgung von Lieferungen auf mehreren Stufen entlang der Wertschöpfungskette gestellt werden. Unternehmen rechenschafts-und haftungspflichtig gegenüber jeglichen Beziehungen in ihren Wertschöpfungsketten zu machen, sei nicht sinnvoll.

Laut der EU-Kommission sollen generell Unternehmen ab 500 Beschäftigten und Unternehmen aus bestimmten Sektoren wie Textil, Leder oder Nahrungsmittel schon ab 250 Beschäftigten ihrer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprüfpflicht in der gesamten Wertschöpfungskette, einschließlich der Entsorgung, nachkommen. Zudem sollen die EU-Mitgliedstaaten neben Sanktionen und Geldbußen auch eine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen vorsehen, die nachweislich nicht angemessen ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind und deren Zulieferer für Umweltverschmutzungen und Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Die Unternehmensstrategie soll zukünftig die Geschäftsleitung verantworten. Hierfür ist im Regelungsentwurf eine Verknüpfung von Nachhaltigkeitszielen mit Haftungs- oder Vergütungsregeln für die Geschäftsführung vorgesehen. Damit gehen die geforderten Standards an vielen Stellen weit über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hinaus.

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Retail Stores haben keineswegs ausgedient!

Der Retail Store der Zukunft oder: wie der stationäre Handel auch in Zeiten des Onlineshoppings attraktiv bleiben kann

Online boomt. Nicht erst seit der Coronakrise verzeichnen online Pure-Player traumhafte Wachstumszahlen, von denen so mancher Retailer mit Fokus auf stationäre Shops träumt. Als die letzten Hürden der Lockdown-Beschränkungen fielen, strömten die Kunden wieder in die Geschäfte der Innenstädte.

Ein IFO-Index von 101,8 (Stand: Juni 2021; das sind +16 Zähler mehr als im gleichen Monat vor einem Jahr*) bestätigt das Bauchgefühl: Retail-Stores haben keineswegs ausgedient. Ganz im Gegenteil: derzeit berät Wirtschaftsminister Altmaier mit den Größen des Handels über die „Stadt der Zukunft“. Schon vor dem „Brandbeschleuniger“ Corona war abzusehen, dass der stationäre Handel sich mit höherem Tempo gen Zukunft wenden muss, sollen ihm nicht die disruptiven Onlinern dieser Welt den Rang ablaufen.


“…ohne Online geht es nicht mehr. Die intelligente Verknüpfung beider Kanäle ist deswegen der goldene Königsweg.”

Autor:
Lutz Hollmann-Raabe, CSO/COO Bütema AG

Wunderwaffe Beratung

Doch warum steigt der Kunde in sein Auto/auf sein Rad/in die Bahn und nimmt sich diese wertvolle Lebenszeit, um genau zu diesem einen Store zu fahren, wenn er doch mit 99%-iger Sicherheit das Produkt auch online kaufen kann? „Weil er ‚offline‘ eine Beratung bekommt, die er im World Wide Web oder in der App nicht genießen kann‘ ist ein oft angeführter Grund. Doch auch die Onliner haben diesen Manko natürlich bereits verinnerlicht und arbeiten daran, hier mit dem Retail-Handel en par zu kommen.

Umso wichtiger ist es deshalb, das wertvolle Personal auf der Fläche nicht nur mit guten Schulungen zu versorgen, sondern ihm auch jene moderne Hilfsmittel an die Hand zu geben, die die Verkäufer*innen quasi zur Super-Geheimwaffe boosten.

Hierfür gibt es z.B. den InStore Assistant, der in einer App sowohl die ‚digitale Regalverlängerung‘, wie auch alle warenwirtschaftliche Prozesse abbilden kann und somit gerade für Up- und Cross-Selling perfekt geeignet. Wichtig ist dabei, dass eine solche App intuitiv und vollständig ist. Kein Store Assistent hat Lust, sich erstens mit einer tagelangen Einarbeitung rumzuschlagen und zweitens womöglich 30 verschiedene Apps für 60 verschiedene tägliche To-Dos anzueignen.

„Think local – act global“

Dennoch weiß spätestens jetzt jeder Offliner: ohne Online geht es nicht mehr. Die intelligente Verknüpfung beider Kanäle ist deswegen der goldene Königsweg. Ein zusätzliches Online-Angebot hilft außerdem, die Warendichte auf der Fläche zu reduzieren. Denn die alte Devise ‚mehr ist mehr‘ hat ebenso ausgedient wie die Annahme, dass die (Konsum-)Welt vor den eigenen Stadttoren endet.

Greifen wir noch einmal das Buzzword „Digitale Regalverlängerung“ auf: Ware von der Fläche zu nehmen und damit den einzelnen Produkten wörtlich mehr Raum zum Atmen zu geben (sprich: sie zur Geltung kommen zu lassen) geht dann einher mit einer potenziell expandierenden Käuferschaft, wenn das gesamte Angebot online abgebildet werden kann.

Gibt man dann dem Kunden direkt im Laden noch die Möglichkeit, unkompliziert und vielleicht sogar spielerisch auf das vollständige Sortiment zuzugreifen, schließt sich der Kreis. Möglich wird dies zum Beispiel mit Self Service Terminals, über die Kunden auch ohne Berater an der Seite durch die Angebote browsen können. Self Service Angebote können auch mit Gamification aufgeladen werden, wie der Interaktive Spiegel (das Touch-Display ist hier in einen Spiegel eingelassen, der z.B. in der Umkleidekabine steht) oder das Interaktive Schaufenster (das via 8 Buttons navigiert werden kann, und zwar 24/7 also auch außerhalb der Öffnungszeiten).

Bewegtbild bewegt.

Zuletzt ist ein einfacher, aber wirkungsvoller Weg genau das in den Store zu transportieren, was Online eigentlich immer gut läuft: minutengenaue Updates und Bewegtbild. Der große Vorteil des Internets ist seine Schnelligkeit und die Abbildung verschiedener Medienformen, wie eben Videos. Doch warum sollte der Einzelhandel auf diese Vorzüge verzichten? Digital Signage Bildschirme – heute in allen möglichen Größen, Formen und Varianten erhältlich – können Dank guter Software heute so gesteuert werden, dass sie auf Lagerschwankungen, SALE-Artikel und sogar das Wetter automatisch reagieren und passende Inhalte ausspielen.

Wunscherfüller werden

Der Vorschlag: „gebt dem Kunden, was der Kunde sich wünscht“ klingt vielleicht banal simpel, wird jedoch nicht so konsequent umgesetzt, wie man manchmal glauben mag. Einer dieser Herzenswünsche ist der vermehrte Einsatz neuer Kassensysteme. Bekannt aus Super- und Baumärkten setzen sich hier langsam, aber sicher die Self Checkouts („Selbstbedienungskassen“) durch. Der Kunden scannt und bezahlt seine Ware ohne Zutun eine*r Kassierer*in.

Oft ist für 4 bis 6 Kassen nur ein Mitarbeiter als Aufsicht und als Helfer im Problemfall zuständig. Jene somit entlasteten Kollegen können als Berater auf der Fläche eingesetzt werden – eine Win-Win-Situation sowohl für den Retailer als auch die Kunden.

Eine andere Art des modernen Kassensystems ist die Mobile Checkout Kasse, die den Bezahlvorgang vollständig in den Händen des Kundenberaters lässt. Denkbar vor allem in Premium-Häusers, die sowieso schon auf enge Kundenberatung setzen, muss hier der Kaufende gar nicht erst an die stationäre Kasse – und somit womöglich in eine lange Schlange – geschickt werden, sondern kann die Ware, die er zusammen mit ‚seinem‘ dedizierten Berater rausgesucht hat, auch direkt bei ihm oder ihr bezahlen. Dies funktioniert bargeldlos per mobilem Kartenterminal in Verbindung mit der geeigneten App. Eine Lösung, die nicht nur das lästige Anstehen an der Kasse obsolet macht, sondern das Einkaufserlebnis sowohl auf Kunden- wie auch auf Verkäuferseite verschönert.

* Quelle: https://www.ifo.de/node/63824

https://www.buetema-ag.de/

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